Nutzungsrechte bei Illustrationen

Alles was Sie wissen müssen

Eine gute und professionelle Illustratorin zu beauftragen, ist nicht billig, aber immer den Preis wert. Ein wichtiger Kostenfaktor ist nämlich nicht nur die Fertigung der Illustration, sondern auch die mit dem Produkt verbundenen Nutzungsrechte.

Gern entscheiden sich Kunden deshalb für billige Illustrations-Angebote, wo Urheberrechte einfach „übertragen“, oder sogar überhaupt nicht thematisiert werden. Doch Vorsicht, solche Angebote sind nicht nur unseriös, im schlimmsten Fall machen SIE sich sogar strafbar!

Doch keine Panik.

Mir ist es wichtig, mir Zeit für meine Kunden zu nehmen und Ihren Auftragswunsch so zu bearbeiten, dass Sie nicht nur Freude am Werk haben, sondern auch rechtliche Sicherheit genießen. Hier deshalb ein paar wichtige Infos rund um Nutzungs- und Urheberrechte in Deutschland:

Der Preis bei einem seriösen Illustrationsauftrag setzt sich grundsätzlich aus zwei Kostenbereichen zusammen:

  • Die Kosten für das Erstellen der von Ihnen gewünschten Illustration (bspw. die Dienstleistung für die Erstellung der Illustration)
  • Die Kosten für die übertragenen Nutzungsrechte (bspw. die Erlaubnis, die Illustration auf Ihrer Website zu verwenden)

Der Unterschied zwischen Nutzungsrecht
und Urheberrecht

Wenn Sie eine Illustration in Auftrag geben, erwerben Sie das Nutzungsrecht an derselben, niemals aber das Urheberrecht. Das ist ein Unterschied. Der Urheber der Illustration bin und bleibe ich (bzw. meine Erben), man kann/darf Urheberrechte in Deutschland nicht verkaufen oder abtreten. Wer Ihnen etwas anderes anbietet, erzählt Ihnen schlichtweg Unsinn. Für den vereinbarten Preis erlaube ich Ihnen aber, die Illustration für Ihre Zwecke zu nutzen, deshalb Nutzungsrecht. Details hierzu finden Sie im deutschen Urheberrechtsgesetz.

Nutzungsrechte auf Ihre Bedürfnisse Abstimmen

Nutzungsrechte sind ein wichtiger Kostenfaktor bei jeder Illustration. Um den Preis für Sie so optimal wie möglich zu gestalten, sollten wir deshalb gemeinsam feststellen, welche Nutzungsrechte Sie für Ihr Vorhaben benötigen und welche nicht. Lassen Sie uns darüber sprechen, ich berate Sie gern!

Nutzungsrechte im Detail

Bei den Nutzungsrechten gibt es mehrere Punkte, welche man beachten muss:

– Ausschließliche oder einfache Nutzung
Möchten nur Sie allein die Illustration nutzen dürfen oder darf ich die Nutzung am Bild auch an Dritte einräumen?

– Inhaltliche Nutzung
Auf welchem Medium möchten Sie die Illustration nutzen? Printmittel (Offline), Webseite (Online)

Räumliche Nutzung
Wo möchten Sie die Illustration nutzen? International, weltweit, europaweit oder lieber regional?

– Zeitliche Nutzung
Wie lange möchten Sie die Illustration nutzen? 1 Jahr, 3 Jahre, 10 Jahre oder sogar unbegrenzt?

Grundsätzlich möchten Sie doch so wenig Geld wie möglich ausgeben und dennoch eine tolle Illustration erhalten. Es kann mitunter vorkommen, dass in meinem Fundus bereits eine passende Illustration enthalten ist, wofür Sie nicht mehr die Entwurfsvergütung zahlen müssen, sondern lediglich die Zweitnutzung.

Sie merken mit der Zeit, dass Sie die Nutzungsrechte erweitern wollen? Da sind Illustratoren grundsätzlich flexibel, somit haben Sie jederzeit die Möglichkeiten, diese anzupassen. Da Illustratoren und Illustratorinnen selbst keine weiteren Nutzungsrechte am Werk verkaufen können, ohne Ihnen diese vor Erwerb angeboten zu haben, sind Sie als erstes am Zug. Aber natürlich brauchen Sie nur in erweiterte Nutzungsrechte investieren, sobald Sie diese auch benötigen.

> Wichtig hierbei ist, dass Sie mich darüber in Kenntnis setzen, da Sie sich sonst damit strafbar machen, wenn Sie ungeklärte Nutzungsrechte einfach umsetzen, ohne diese vergütet zu haben.
Beachten Sie auch, dass Sie an der Illustration nichts verändern dürfen, sofern zuvor nichts anderes vereinbart wurde.

Sie haben noch Fragen?

Nicht immer versteht man sofort die ganze Thematik, das ist vollkommen normal. Oder Sie wissen nicht genau, was Sie eigentlich alles an Nutzungsrechten benötigen. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen, gerne besprechen wir alles in Ruhe oder ich sende Ihnen ein Anfrageformular zu.

Sie erreichen mich über das Kontaktformular.

Unter folgendem Link finden Sie den Gesetzestext des Urheberrechtsgesetzes zum Thema.